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Ein neuerliches Urteil des Amtsgerichtes Berlin-Mitte schiebt die Beseitigung von Graffiti nun auf die Mieter ab. Vermutet man auf den ersten Blick. Wenige Tage nachdem das Thema auch von Medien falsc[...]
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Ein neuerliches Urteil des Amtsgerichtes Berlin-Mitte schiebt die Beseitigung von Graffiti nun auf die Mieter ab. Vermutet man auf den ersten Blick. Wenige Tage nachdem das Thema auch von Medien falsch interpretiert worden ist, wollen wir nun Licht ins Dunkel bringen.
Wie sicher ist dieses Urteil, wird es eventuell auch schon auf die Betriebskostenabrechnung von 2007 angerechnet? Haben uns die Vermieter in der Vergangenheit vielleicht schon die Kosten für die Beseitigung von Graffiti aufgebürdet?
Fragen, die wir heute beantworten wollen.
Zu Gast:
Frank Maciejwski, Berliner Mieterverein
Dieter Blümel, Haus&Grund e.V.
Das Urteil vom Amtsgericht in Mitte ist vom 27.07.2007 und hat das Aktenzeichen: 11 C 35/07.
Eine weitere Entscheidung zu diesem Thema:
Graffiti-Schmierereien sind Mängel an der Mietsache
(Amtsgericht Berlin-Charlottenburg; Urteil vom 22.06.2006
[Aktenzeichen: 233 C 47/06])
Vidéo ajoutée le : 10-12-2007 12:22:17
Catégories :
Economie
Art
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Langue : Allemand
Lieu de tournage :
Allemagne / 10178
Adresse de la vidéo : http://videos.tomsguide.com/video/iLyROoaftnxI.html
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